in den folgenden acht Texten finden sie eine umgangssprachliche Darstellung der Urteile, welche der Bundesfinanzhof am vergangenen Mittwoch veröffentlicht hat. Die Urteile selbst finden Sie wieder alle im Internet. Erneut versucht der Steuerdienst.de, die in den Entscheidungen zum Ausdruck kommende Problematik nicht aus dem Blickwinkel des Steuersparers oder Schnäppchenjägers, auch nicht aus dem des ideologischen Eiferers zu schildern, sondern aus der Sicht des politisch offenen und neugierigen Staatsbürgers. Entscheiden Sie selbst, ob das gelungen ist. Hier ein Überblick zu dem, was Sie in den folgenden Artikeln finden:
Das Urteil I R 107/04 betrifft die Körperschaftsteuer. Dabei geht es um die Konsequenzen und Hintergründe des politisch heftig diskutierten Systemwechsel in der Unternehmensbesteuerung zu Beginn dieses Jahrzehnts.
Siehe: „Ohne Rücksicht auf die Verluste“
Das Urteil II R 62/03 weist der Bundesfinanzhof bestimmte Anwendungsvorschriften des Bewertungsgesetzes zurück. Siehe „Erbschaftsteuerrichtlinien gesetzwidrig“
Das Urteil III R 48/03 eröffnet unversöhnlichen früheren Ehepartnern neue Möglichkeiten, sich gegenseitig nach vielen Jahren noch steuerlich zu schädigen. Siehe „Die Rache der Geschiedenen“
Das Urteil III R 66/04 trifft eine hoch problematische Entscheidung, welchem Elternteil das Kindergeld zusteht, wenn die Eltern getrennt sind und das Kind bereits außer Haus wohnt. Siehe „Ein Kindergeldurteil, dass sich selbst widerspricht“
Mit dem Beschluss VII B 244/04 macht der BFH allgemein bekannt, dass es zwischen dem Bundesgerichtshof und ihm selbst einen Dissens darüber gibt, ob die Finanzbehörden in der Insolvenz Privilegien gegenüber anderen Gläubigern besitzem. Siehe: „Pflichtverstoß ohne Vermögens-Schaden“.
Im Urteil VIII R 71/04 entscheidet der BFH darüber, was geschieht, wenn die Laufzeit bestimmter, bislang steuerfreier Lebensversicherungen nachträglich verlängert wird. Siehe „Steuerpflicht für die Nachspielzeit“
Im Urteil X R 22/02 erzählt der Bundesfinanzhof eine Geschichte aus dem Leben: Von einem vermutlich hoch begaben selbständigen Ingenieur, der als Unternehmer Erfolg haben wollte, aber sich durch eine unbedachte rechtliche Organisation selbst unglücklich machte. Siehe „Prima Erfindung, bitteres Ende“.
Wenn jemand steuerfreies Geld verdient, aber seine Kosten trotzdem von der Steuer absetzen kann, wäre das ungerecht. Im Urteil XI R 61/04 interpretiert der Bundesfinanzhof eine Vorschrift, die diese Ungerechtigkeit verhindern soll. Aus der Sicht des BFH gehen die Finanzbehörden dabei in bestimmten Fällen offenbar zu weit. Siehe „Vergebliche Werbungskosten voll anerkannt“
Eine unterhaltsame Lektüre wünscht Ihnen
Michael Weisbrodt
This entry was posted on Freitag, September 30th, 2005 at 23:30 and is filed under Steuer. You can follow any responses to this entry through the RSS 2.0 feed.
You can leave a response, or trackback from your own site.