Zahlreiche Arbeitgeber können einstweilen aufatmen. Sie haben die betriebliche Altersversorgung ihrer Beschäftigten für viel Geld neu organisiert. Sie haben das bisherige Umlagesystem verlassen und sich für ein Kapitaldeckungsverfahren entschieden. Vielfach reichte das vorhandene Finanzvolumen aber nicht aus, um das erforderliche Anlagekapital zu finanzieren. Dann musste der Arbeitgeber zusätzliches Geld zu Gunsten seiner Beschäftigten investieren. Diese Zahlungen sind nach einem BFH-Urteil vom 14. September 2005, Aktenzeichen VI R 32/04 steuerfrei.
Bei dem Arbeitgeber, der das Urteil gewonnen hat, handelt es sich nach Recherchen des Steuerdiensts um die Kirchliche Zusatzversorgungskasse des Verbandes der Diözesen Deutschlands (KZVK) in Köln. Diese Einrichtung versichert (mehr …)