Verheiratete von Zweitwohnungssteuer befreit

Das Bundesverfassungsgericht hat heute Vormittag eine Entscheidung gegen die Zweitwohnungssteuer bekannt gegeben. Danach sind die kommunalen Vorschriften (die „Zweitwohnungsteuersatzungen“) der beiden Städte Hannover und Dortmund nichtig , soweit sie Verheiratete betreffen, die nicht dauernd getrennt leben und deren gemeinsame Wohnung sich in einer anderen Gemeinde befindet.

Die Entscheidung und die Pressemitteilung hat das Gericht im Internet veröffentlicht (Beschluss vom 11. Oktober 2005, Aktenzeichen 1 BvR 1232/00 und 1 BvR 2627/03).

Das Verfassungsgericht hat damit zwei letztinstanzliche Urteile des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig aufgehoben. Die Zweitwohnungssteuer für Unverheiratete ist von diesen Entscheidungen – zumindest auf den ersten Blick – nicht berührt. Die Entscheidungen haben natürlich auch Auswirkungen auf Satzungen zahlreicher anderer Städte und Gemeinden. Zu besonderem politischen Ärger hatte die Zweitwohnungssteuer des Stadtstaats Berlin geführt, weil sie nach dem Regierungsumzug von 1999 sehr viele Berufspendler aus dem Verbandswesen, dem Bundestag und den Ministerien betraf.

Der Pressesprecher des Bundesverwaltungsgerichts, Wolfgang Sailer (ein Richter), wies den Steuerdienst darauf hin, dass in Berlin (und auch in Hamburg) nicht die Verwaltungsgerichte, sondern die Finanzgerichte für die Zweitwohnungssteuer zuständig seien.
© Michael Weisbrodt

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