Viele Anbieter wolle im Internet Geld verdienen. Daran ist nichts zu tadeln. Wer eigene Leistungen zur Verfügung stellt, will davon leben oder daraus einen Ertrag für sein Unternehmen erwirtschaften. Es gibt aber auch Anbieter, die bieten fremde Leistungen als eigene an. So beispielsweise gestern der deutsche Ableger des kommerziellen amerikanischen Content-Anbieters LexisNexis. Der verbreitete die gestern auch im Steuerdienst.de vorgestellte Pressemitteilung des Bundesfinanzhofs zum Schuldzinsenabzug (siehe: Neues Leben für das alte Zweikontenmodell) so, als handele es sich um einen eigenen LexisNexis-Bericht, der diese Pressemitteilung nur als Quelle nutzt. Die einzige eigene Leistung dieses Anbieters besteht aber darin, den ersten Absatz der Pressemitteilung in Fettschrift hervorzuheben und das ganze mit dem Autoren-Hinweis „Beitrag Nr. 82168 vom 07.12.2005“ zu versehen. Aber LexisNexis ist nicht der einzige Übeltätiger. Jahreslang hat sogar der Deutsche Steuerberaterverband seinen Mitgliedern Pressemitteilungen des Bundesfinanzhofs 1:1 zugemailt – in diesem Fall sogar ohne Quellenangabe – und darunter den Satz geschrieben „Eine Leistung des Deutschen Steuerberaterverbands“. Tja, so ist das im Netz.
© Michael Weisbrodt
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