Es ist so gekommen, wie gestern vermutet: Der BFH konnte bei der Pressekonferenz mit richtigen Neuigkeiten aufwarten. Die Urteile dieser Woche liegen also in drei Fassungen im Netz: die von gestern früh, die von gestern Vormittag und die von heute.
Neu sind die frisch ins Netz gestellten Entscheidungen I R 3/04 , IV R 26/04 und X R 20/04. Jedes der drei Urteile ist mit einer Pressemitteilung bestückt, die zumindest Fachleuten erlaubt, den Inhalt schnell zur Kenntnis zu nehmen.
Pressemitteilung 6/06 für das Urteil I R 3/04 „Zufluss eines Aufgeldes bei der Ausgabe von Optionsanleihen begründet steuerrechtlich eine Einlage“,
Pressemitteilung 5/06 für Urteil X R 20/04: „BFH ruft BVerfG an: Beschränkung des Sonderausgabenabzugs von Krankenversicherungsbeiträgen ist verfassungswidrig – Familien werden benachteiligt“
und Pressemitteilung 4/06 für das Urteil IV R 26/04: „Zur betrieblichen Veranlassung unfallbedingter Schadensersatzleistungen“
This entry was posted on Donnerstag, Januar 12th, 2006 at 23:56 and is filed under Steuer. You can follow any responses to this entry through the RSS 2.0 feed.
You can leave a response, or trackback from your own site.