Steuerberater: Lieber Lang als Kirchhof

Bei einer Pressekonferenz präsentierte Klaus Heilgeist, der Präsident der Bundessteuerberaterkammer, heute Vormittag eine Liste von 11 „allgemeinen Anforderungen an eine Steuerreform“ und von 111 konkreten Vorschlägen zur Fortentwicklung und Vereinfachung des Steuerrechts. Bei dieser Gelegenheit antwortete Heilgeist auch auf Fragen zu den derzeit konkurrierenden Steuerreformmodellen der Arbeitsgruppen um die Professoren Paul Kirchhof und Joachim Lang.

Die Steuerberaterkammer hat das Papier zusammen mit ihren Steuerausschüssen erstellt. Die Vorschläge verstehen sich als Empfehlungen an die künftige Bundesregierung.

Auf Platz eins der „Allgemeinen Anforderungen“ steht der Vorschlag, jeweils zur Mitte des Jahres ein einziges Steuergesetz zu verabschieden, in dem sämtliche Änderungen des Kalenderjahrs zusammengefasst sind.

Ebenfalls an der Spitze der allgemeinen Anforderungen steht das Ziel, die Besteuerung konsequent an der Leistungsfähigkeit auszurichten. Auf Nachfrage blieb Heilgeist jedoch die Antwort schuldig, wie er dies Kriterium auf die Reformvorschläge anwenden will, die derzeit in der Politikberatung kursieren.

Er wollte weder dem Steuertarif ohne Progression („Flat Tax“) von Paul Kirchhof noch den Vorschlägen der Gruppe um Joachim Lang (Stiftung Marktwirtschaft) eine größere Nähe zum Leistungsfähigkeitsprinzip bescheinigen. Diese Beurteilung sei Angelegenheit der Politik. Die Lang-Vorschläge halten im Gegensatz zum Kirchhof-Konzept die allgemeine Steuerprogression aufrecht und legen nur für Unternehmen einen gesonderten, progressionsfreien Steuertarif fest. Das Konzept weist eine deutliche Nähe zum Konzept („duales Steuersystem“) des Sachverständigenrats auf.

Auf weitere Unterschiede zwischen diesen beiden Reformvorschlägen angesprochen, zeigte sich aber, dass die Kammer ihnen keinesfalls neutral gegenübersteht. Heilgeist bedauerte zwar die Art und Weise, in der während des Wahlkampfs über die Kirchhof-Vorschläge zur Steuervereinfachung gestritten wurde.

Doch dann (und erneut erst auf Nachfrage) äußerte Heilgeist deutliche Vorbehalte gegen Gesetzentwürfe wie den von Paul Kirchhof, die zu vieles ungeregelt lassen und die konkreten Ausführungen den Ministerialbeamten übertragen.

Ohne dies konkret am Heidelberger Entwurf Kirchhofs festzumachen, wandte sich Heilgeist klar gegen eine „Ersatzgesetzgeberrolle des Bundesfinanzministeriums, also der Verwaltung“. Damit lässt die Vertretung der siebzigtausend deutschen Steuerberater und siebentausend Steuerberatungsgesellschaften jedenfalls in dieser Hinsicht große Distanz zu dem radikal verkürzten Gesetzentwurf des Heidelberger Hochschullehrers und früheren Verfassungsrichters erkennen. Nora Schmidt-Keßeler, die Hauptgeschäftsführerin, wies ergänzend darauf hin, dass der Verband diese Position bereits vor vier Jahren eingenommen habe, unmittelbar nach Vorlage des Kirchhof-Konzepts, und dass sich an dieser Haltung seither nichts geändert habe.

Die Steuerberaterkammer hat die heute präsentierten Vorschläge im Internet veröffentlicht.
© Michael Weisbrodt

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