Der BFH desavouiert eine Initiative des Verfassungsgerichts. Die Münchner Richter lassen ein Gesetz ins Leere laufen, welches das Parlament auf Karlsruher Verlangen – aber gegen das Votum des BFH – beschlossen hat.
Vor dreizehn Monaten verabschiedete der Bundestag ein Gesetz, das eine Lücke im Rechtsschutz schließen soll. Dieses „Anhörungsrügengesetz“ verpflichtet die Gerichte, ein eigentlich abgeschlossenes Gerichtsverfahrens auf eine außerordentliche Beschwerde des Betroffenen hin fortzusetzen. Voraussetzung ist, dass alle sonstigen Rechtsmittel erschöpft (mehr …)