Ein heute von Generalanwalt Antonio Tizzano vor dem Europäischen Gerichtshof präsentierter Entscheidungsvorschlag stellt einen nur von wenigern Insidern erwarteten wichtigen Etappensieg für Deutschland dar. Ausnahmsweise darf dabei das Wort „sensationell“ fallen. Tizzano schlägt vor, die Rückwirkung des bislang vermutlich teuersten EuGH-Urteils aller Zeiten, des Manninen-Urteils, auf den 6. Juni 2000 zu beschränken, und nicht auf das Jahr 1977 auszudehnen. Damals hatte Deutschland sein Körperschaftsteuerrecht zum vorletzten Mal grundlegend reformiert.
Perfekt wäre die Überraschung, wenn der EuGH dem Vorschlag des Generalanwalts in seinem Urteil folgt. In diesem Fall dürften sich die gegen Deutschland gerichteten Erstattungsansprüche deutscher Aktionäre ausländischer Aktiengesellschaften im überschaubaren Rahmen von nur fünf Milliarden Euro halten. Folgt das Gericht dem Generalanwalt nicht, wäre der deutsche Fiskus vollständig überfordert.
Erstmals in der Geschichte des EuGH steht jetzt zu erwarten, dass dieses Gericht die zeitliche Rückwirkung eines steuerrechtlichen Grundsatzurteils massiv begrenzt. Ob sich diese Entscheidung dann auf weitere Themenfelder ausdehnen ließe, ist offen. Der Generalanwalts versteht seinen Antrag jedenfalls als große Ausnahme, die er allerdings fiskalisch begründet, nämlich mit (mehr …)