Heute Morgen machte der Deutsche Steuerberaterverband auf eine Anfang August eingelegte Verfassungsbeschwerde gegen die Grundsteuer aufmerksam. Der Verband empfiehlt, Einsprüche gegen Grundsteuerbescheide einzulegen, sofern diese noch nicht rechtskräftig sind oder neu ergehen, und sich dabei auf diese Verfassungsbeschwerde zu berufen (Aktenzeichen: Bundesverfassungsgericht 1 BvR 1644/05).
Das von dem Verband bekannt gegebene Verfahren ist jedoch nicht das einzige seiner Art. (mehr …)